Beförderungs- und Geschäftsbedingungen PPR: Professionelle Passagier Transport-Richtlinien bei Helicopter-Fly Was ist bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck zu beachten? Neben den sonstigen Bestimmungen für Handgepäck gelten auch folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten bei Helicopter-Fly.
Wir empfehlen: Kein Handgepäck mitzunehmen. 1. Mit Abschluss des Vertrages und dem Erwerb eines privaten Erlebnis-Rundfluges erhält der Fluggast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Gyrocopter oder eines Partnerunternehmens mit der entsprechend gebuchten Flugdauer. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung der HF = Helicopter-Fly GBR liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, so gilt der Flug ab 75% der gebuchten Flugdauer als vertragsmäßig durchgeführt. Sollte nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart sein, ist der Flughafen Rotenburg der Startflughafen. Alle Flugzeiten ab Boarding. Rundflüge für Hamburg, Hannover und Bremen bei zu gering gebuchter Flugzeit gegen Aufpreis möglich. 2. Bei Ausgabe eines Flugtickets hat dieses eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausgabedatum. Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäß Pkt. 3 dieser Beförderungsbedingungen erfüllen. In Einzelfällen kann ersatzweise ein Partnerunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fluges eingesetzt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Partnerunternehmen. 3. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme
sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz -,
Kreislauf - und Lungenerkrankte können nur nach Rücksprache
mit dem behandelnden Arzt befördert werden. 4. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während des Fluges und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen.
Vor - und während des Fluges besteht für den Fluggast Alkoholverbot. Angetrunkenen oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird die Beförderung ersatzlos verweigert. Fluggäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Flugpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen. 5. Der Fluggast darf das Fluggastgewicht von 100 kg inklusive Kleidung nicht überschreiten. Bei Mitflug ab 100 kg werden 30 € extra berechnet. Die Firma Helicopter kann Flüge vor Ort ab einem Fluggastgewicht ab 110 kg aus Sicherheitsgründen ablehnen. Ein Ersatzanspruch kann dann nicht gewährt werden. Wenn ein Flugevent wegen schlechten Wetters oder technische Problemen eines Fliegers ausfallen sollte wird auch hier keine Haftung gewährt. Ab 100 kg müssen die Fluggäste bei der Terminierung ihr Gewicht angeben. 6. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie Brillen wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Alle mitgeführten Geräte müssen durch eine Schlaufe o.ä. so gesichert sein, dass ein Lösen und Herabfallen nicht möglich ist. Ferngläser sind nicht nötig. Wir fliegen normalerweise in Höhen, wo man mit einfachen Sehhilfen noch etwas erkennen kann. Fotoapparat, Handy und Videokamera dürfen aus Sicherheitstechnischen Gründen nicht mit an Board genommen werden. 7. Zur Vereinbarung eines Starttermins setzt sich der Passagier nach Erhalt des Flugscheines mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung. Bedenken Sie, dass wir während der Saison von April bis September einige Tage Vorlauf benötigen um die Flüge entsprechend zu planen. Am Starttag setzt sich der Passagier ca. eine Stunde vor dem verabredeten Termin mit dem Piloten in Verbindung, damit der Start aus Witterungsgründen zu- oder abgesagt werden kann. (Sollte wegen längerer Anfahrtswege diese Stunde nicht reichen, müsste er entsprechend früher anrufen). Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Flugabsagen am Start sind ausgeschlossen. Flüge können bei Wetterbedingungen verkürzt werden aus Sicherheitsgründen dabei werden weder Beträge ausgezahlt oder die Restzeit nachgeholt. 8. Sollte der Fluggast zum vereinbarten Flugtermin verhindert sein, so hat er dies spätestens 24 Stunden vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Der Treffpunkt wird bei der Reservierung vereinbart. Bitte seien Sie pünktlich. Bei Nichterscheinen verfällt des Flugticket ersatzlos. Für nicht Erhalten der Absagen des Flugtermines per SMS oder e-Mail, wird keine Haftung übernommen. 9. Öffnungszeiten: 10. Die Bezahlung für ausgegebene Flugtickets hat bis spätestens bei Übergabe zu erfolgen. 11. Rabattierte Gutscheine könnnen nicht zurück erstattet werden. Verschiebung des Flugtermins muss mindestens ein Monat zuvor erfolgen ansonsten verfällt das Ticket / Gutschein. Bei Terminverschiebung (mindestens einen Monat zuvor) der Gäste werden bei Rundflügen 25 € und bei Event 40 € berechnet. Bei vermittelten Erlebnissen fällt bei Stornierungen grundsätzlich eine Stornierungsgebühr von 35 % an. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Erwerb von Flugtickets entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten ist Rotenburg bei Bremen. 12. PPR-Gebühren Die PPR -Gebühren 35€ für Start und Landegebühren, Versicherung und Treibstoff-Zulage. Rotenburg, 05.08.2013 |